Rechtliches

Haftungshinweis:

 

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 
Inhalte und Bilder sind Eigentum des Havel Edition Pressebüros Uhde  und unterliegen dem Urheberrecht. 


Google Analytics:

 

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google") Google Analytics verwendet sog. „Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für anzeigengestützte Druckwerke

des Havel Edition Pressebüros Uhde

in der Fassung vom 1. September 2012

 

 

1.) “Anzeigenauftrag” oder “Auftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Angebot eines Werbetreibenden oder sonstigen Auftraggebers (nachfolgend als “Auftraggeber” bezeichnet) gegenüber dem Havel Edition Pressebüro Uhde (nachfolgend als "Verlag" bezeichnet)  über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als “Anzeigen” bezeichnet) in Druckwerken des Verlages. Ein solches Angebot kann seitens des Verlages durch Abdruck der Anzeige (bei mehreren Anzeigen der ersten Anzeige) oder durch Bestätigung in Textform angenommen werden. Bei mehrfacher Anzeigenschaltung ist der Auftraggeber verpflichtet, der Anzahl der Schaltungen nach zu kommen, er kann dabei die zeitliche Reihen- uns Abfolge bestimmen. In der Regel gilt bei mehrfacher Schaltung eine Laufzeit von zwölf Monaten (ab 1. Erscheinungsdatum), soweit nicht anders mit dem Verlag vereinbart.

 

2.) Sofern der Verlag Aufträge über Dritte vermarktet, handeln diese Dritten als Vertreter des Verlages und auf dessen Rechnung.
 
3.) Sollen Anzeigen nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen des Druckwerkes veröffentlicht werden, so bedarf es hierfür einer gesonderten Vereinbarung mit dem Verlag. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen kann grundsätzlich nicht zugesagt werden.
 
4.) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

 

5.) Der Verlag behält sich vor, einzelne Anzeigen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form die Interessen des Verlages verletzt. Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
 
6.) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Bei schwierigen Satzarbeiten, die einen höheren als den üblichen Aufwand erfordern, behält sich der Verlag vor, diese dem tatsächlichen Aufwand entsprechend in Rechnung zu stellen. Für die Übermittlung von digitalen Druckunterlagen gilt die Ziffer 7.


7.) Der Auftraggeber hat die entsprechenden Anzeigenvorlagen ordnungsgemäß, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen entsprechend rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Er hat sich dabei nach der in der jeweiligen Preisliste enthaltenen Vorgabe zur “Übertragung von Druckunterlagen” und den aktuellen Richtlinien für die Auftragsabwicklung bei Anlieferung von Druckunterlagen als digitalisierte Daten zu richten. Unerwünschte Druckresultate, die sich 

auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihnen durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren Schäden entstanden sind. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar; sie lösen keinen Preisminderungsanspruch aus. Unabhängig von den digitalen Druckunterlagen ist eine schriftliche Auftragserteilung mit Motivkennzeichnung erforderlich. Die Anlieferung der Druckunterlagen allein bedeutet keine Auftragserteilung.
 
8.) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet einen Monat nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung liegt im Ermessen des Verlages.
 
9.) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige / Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag gegenüber Unternehmern und Verbrauchern nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt; in solchen Fällen richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
 
10.) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Probeabzug wird an eine vom Auftraggeber angegebene Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse geschickt; der Auftraggeber ist für die Funktionsfähigkeit des Empfangsgerätes verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
 
11.) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
 
12.) Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche des Verlages nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, sofern der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
13.) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages oder Abschlusses bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit mehrerer Anzeigen das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
 
14.) Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg; der Verlag behält sich vor, hierfür eine gesonderte Vergütung zu verlangen. Je nach Art und Umfang der Anzeige werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Für Wort- bzw. Kleinanzeigen können keine Belege geliefert werden.
 
15.) Aus einer Auflagenminderung kann kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, es sei denn, der Anspruch auf Minderung wurde dem Auftraggeber bei Auftragsbestätigung zugesichert.
 

16.) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Bei Nichtkaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht.
 
17.) Die Preise für die Schaltung von Anzeigen ergeben sich aus der Preisliste für den jeweiligen Titel. Zusätzliche in der Preisliste enthaltene Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von den in der Preisliste angegebenen Preisen sind im Rahmen einzelvertraglicher Absprachen möglich. Der Verlag verteilt Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt.
 
18.) Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Anzeigenaufträgen und Abschlüssen sofort in Kraft. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen.
 
19.) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige und, im Falle der Anzeigenerstellung durch den Verlag, alle zur Erstellung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Rechte Dritter und/oder von gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag die für die Erstellung und die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
 
20. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen,


 

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
 
a) Die Mittlervergütung (AE) beträgt grundsätzlich 15% vom Rechnungsnetto. Voraussetzung für die Gewährung einer Mittlervergütung ist die Vorlage eines Handelsregisterauszuges bzw. die Kopie einer Gewerbeanmeldung mit Nachweis der Mittlertätigkeit sowie die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung, wenn sie von Seiten des Verlages erwünscht wird. Mittlergebühren werden ausschließlich auf einen schriftlichen Vermittlungsauftrag und nach Veröffentlichung der vermittelten Anzeige gewährt.
 
b) Bei Abbestellung von Anzeigen nach Anzeigenschluss stellt der Verlag die entstandenen Satzkosten in Rechnung.
 
c) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet.
 
d) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der telefonischen Übertragung des Anzeigentextes/ der Anzeigenhalte. Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an.

 

e) Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bilder oder ähnliche Druckunterlagen übernimmt der Verlag keine Veröffentlichungsgarantie.



Share by: